Nach der Geburt

DetailinformationenzuklappenNachträgliche Geburtsbeurkundung
Im Ausland geborene deutsche Staatsangehörige können ihre Geburt in einem deutschen Geburtsregister nachbeurkunden lassen. Sie haben dann die Möglichkeit, eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten. Diese Option ist auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte eröffnet. Die Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, grds. können alle Angelegenheiten in Deutschland oder im Ausland auch mit der ausländischen Geburtsurkunde erledigt werden.
DetailinformationenzuklappenNamenserklärung für das Kind
Nachnamenserklärungen für ein Kind können in den folgenden Fällen erfolgen: -Die Eltern haben geheiratet und das gemeinsame Kind soll den Ehenamen führen (Anschlusserklärung) -Ein Elternteil hat geheiratet und der Ehepartner ist nicht Elternteil des Kindes, das Kind soll aber den Ehenamen führen (Einbenennung) -Die Kindesmutter ist allein sorgeberechtigt und das Kind soll den Familiennamen des Vaters erhalten (Namenserteilung) -Die Eltern sind nicht verheiratet, haben aber das gemeinsame...
DetailinformationenzuklappenNamenserklärung in/nach der Ehe
Durch die Eheschließung ändert sich der Name der Ehegatten zunächst nicht. Ehegatten haben aber die Möglichkeit, bei der Eheschließung eine entsprechende Erklärung zur Ehenamensbestimmung abzugeben. Paare, die diese Erklärung nicht direkt bei der Eheschließung abgegeben haben, können auch nachträglich noch einen Ehenamen bestimmen. Wurde ein Ehename bestimmt, besteht für den Ehegatten, dessen Name nicht Ehename geworden ist, die Möglichkeit, den Geburtsnamen oder den bisher geführten Namen...
DetailinformationenzuklappenNamensführung von Neugeborenen
Hinweise zur Vornamenswahl Der Erwerb des Vornamens richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem ein Kind angehört. Bei einem deutschen Kind steht das Recht zur Vornamenswahl den sorgeberechtigten Eltern zu.  Sie haben dabei das Kindeswohl zu beachten. Für ausländische Kinder können sich aus dem Recht ihres Heimatstaates weitere Einschränkungen ergeben. Auskünfte über die Zulässigkeit von Vornamen oder deren richtige Schreibweise erhalten Sie beim Standesamt. Hinweise zum...
DetailinformationenzuklappenVaterschaftsanerkennung (ohne Sorgerechtserklärung)
Nach deutschem Recht ist grds. der Ehemann der Kindesmutter Vater des Kindes. Ist die Mutter nicht verheiratet, kann sich die Vaterschaft durch entsprechende Anerkennung ergeben. In besonderen Fällen gibt es auch während einer bestehenden Ehe die Möglichkeit für eine anderweitige Vaterschaftsanerkennung. Durch eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft wird ausschließlich die väterliche Abstammung vermittelt, das Sorgerecht für das Kind (im Regelfall bei der Mutter) wird dadurch nicht...
DetailinformationenzuklappenVornamensortiererklärung
Eine Person, die nach deutschem Recht mehrere Vornamen führt, kann deren Reihenfolge durch Erklärung neu bestimmen. Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist nicht zulässig. Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Wunsch hier aufgeführt ist, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Terminvereinbarung Kontakt mit der zuständigen Stelle (Standesamt Hannover, 32.31.2@hannover-stadt.de) auf. Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine...
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