Jagd

DetailinformationenzuklappenGenehmigungen nach § 27 Sprengstoffgesetz
Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.  Im Arbeitsgebiet Sprengstoffrecht des Fachbereiches Öffentliche Ordnung werden für nicht gewerbliche Antragsteller, die das 21. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover haben, folgende Angelegenheiten bearbeitet: -Anträge auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Die sprengstoffrechtliche Fachkunde erwerben Sie in einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme verlangt...
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