Geburt

Informationen zur Lebenslage
Sie werden demnächst Eltern oder haben bereits ein Baby bekommen? Mit der Geburt eines Kindes kommen auch einige Formalitäten auf Sie zu: Geburtsurkunde, Sorgerechtserklärung und vieles mehr. Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie hier Informationen für werdende Eltern.
DetailinformationenzuklappenAusstellung einer Geburtsurkunde
Für Personen, die in Hannover geboren sind, können Beim Standesamt Hannover Urkunden aus dem Geburtsregister erhalten. Das gilt auch, wenn die Person im Ausland geboren wurde, diese Geburt aber in Hannover nachbeurkundet wurde. Hinweise für die Erstbeurkundung eines neugeborenen Kindes finden Sie hier: Geburt Anzeige
DetailinformationenzuklappenBeistandschaft - Beratung und Unterstützung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes. Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für - die Feststellung der Vaterschaft oder - die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
DetailinformationenzuklappenElterngeld beantragen
Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Elterngeld gibt es in drei Varianten: •    Basiselterngeld •    ElterngeldPlus •    Partnerschaftsbonus ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders,...
DetailinformationenzuklappenGeburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen. Wenn das Kind in einer Klinik geboren ist, übernimmt dies die Entbindungsklinik oder das Geburtshaus durch eine schriftliche Anzeige. Wurde das Kind zuhause geboren, sind in der Regel die sorgeberechtigten Eltern zur Anzeige verpflichtet. Wenden Sie sich dafür bitte unverzüglich telefonisch oder per e-mail an das zuständige Standesamt, um einen Termin für die persönliche Anmeldung zu vereinbaren.
DetailinformationenzuklappenGemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Um dies zu ändern, können entweder Sie als Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben oder ein Gericht kann eine abweichende Entscheidung treffen.  Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen dies beide Elternteile gegenüber dem Jugendamt (gebührenfrei) oder einem Notar (gebührenpflichtig) erklären und beurkunden lassen. Zuvor muss die...
DetailinformationenzuklappenHausgeburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: -jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, -jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
DetailinformationenzuklappenNamenserklärung für das Kind
Nachnamenserklärungen für ein Kind können in den folgenden Fällen erfolgen: -Die Eltern haben geheiratet und das gemeinsame Kind soll den Ehenamen führen (Anschlusserklärung) -Ein Elternteil hat geheiratet und der Ehepartner ist nicht Elternteil des Kindes, das Kind soll aber den Ehenamen führen (Einbenennung) -Die Kindesmutter ist allein sorgeberechtigt und das Kind soll den Familiennamen des Vaters erhalten (Namenserteilung) -Die Eltern sind nicht verheiratet, haben aber das gemeinsame...
DetailinformationenzuklappenNamenserklärung in/nach der Ehe
Durch die Eheschließung ändert sich der Name der Ehegatten zunächst nicht. Ehegatten haben aber die Möglichkeit, bei der Eheschließung eine entsprechende Erklärung zur Ehenamensbestimmung abzugeben. Paare, die diese Erklärung nicht direkt bei der Eheschließung abgegeben haben, können auch nachträglich noch einen Ehenamen bestimmen. Wurde ein Ehename bestimmt, besteht für den Ehegatten, dessen Name nicht Ehename geworden ist, die Möglichkeit, den Geburtsnamen oder den bisher geführten Namen...
DetailinformationenzuklappenSchwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Beratung und Unterstützung für Frauen, die ungewollt schwanger sind. Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten? Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land...
DetailinformationenzuklappenVaterschaftsanerkennung
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt...
DetailinformationenzuklappenVaterschaftsanerkennung vor der Geburt/nach der Geburtsbeurkundung
Nach deutschem Recht ist grds. der Ehemann der Kindesmutter Vater des Kindes. Ist die Mutter nicht verheiratet, kann sich die Vaterschaft durch entsprechende Anerkennung ergeben. In besonderen Fällen gibt es auch während einer bestehenden Ehe die Möglichkeit für eine anderweitige Vaterschaftsanerkennung. Durch eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft wird ausschließlich die väterliche Abstammung vermittelt, das Sorgerecht für das Kind (im Regelfall bei der Mutter) wird dadurch nicht...
DetailinformationenzuklappenVornamensortiererklärung
Eine Person, die nach deutschem Recht mehrere Vornamen führt, kann deren Reihenfolge durch Erklärung neu bestimmen. Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist nicht zulässig. Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Wunsch hier aufgeführt ist, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Terminvereinbarung Kontakt mit der zuständigen Stelle (Standesamt Hannover, 32.31.2@hannover-stadt.de) auf. Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine...
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