Flüchtlingsangelegenheiten

DetailinformationenzuklappenBerufssprachkurse für Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchtete
Wenn Sie einen berufsbezogenen Deutschkurs suchen, bekommen Sie hier Unterstützung. Die Koordinationsstelle ALBuM informiert und berät kostenfrei zu berufsbezogenen Deutsch-Förderprogrammen (DeuFöV).
DetailinformationenzuklappenEinbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts Gesetzesentwurf beschlossen aber noch nicht in Kraft getreten Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das neue Gesetz wird voraussichtlich erst im Mai 2024 in Kraft treten. Bitte stellen Sie entsprechende Anträge erst dann, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Eine vorzeitige Bearbeitung ist aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl von Anträgen nicht möglich....
DetailinformationenzuklappenHilfe für Asylbewerber*innen
Ausländer*innen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland haben, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländer*innen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, auch bekannt unter "Hartz IV") haben. Mit dem AsylbLG besteht ein eigenständiges Gesetz zur Regelung des...
DetailinformationenzuklappenNachträgliche Geburtsbeurkundung
Im Ausland geborene deutsche Staatsangehörige können ihre Geburt in einem deutschen Geburtsregister nachbeurkunden lassen. Sie haben dann die Möglichkeit, eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten. Diese Option ist auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte eröffnet. Die Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, grds. können alle Angelegenheiten in Deutschland oder im Ausland auch mit der ausländischen Geburtsurkunde erledigt werden.
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge sind Personen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Anerkennung als Asylberechtigter oder als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt worden ist. Nicht zu diesen Personen zählen subsidiär Schutzberechtigte sowie Personen nur mit zuerkannten Abschiebungsverboten. Wenn Ihnen eine Asylberechtigung oder die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren...
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