Flüchtlingsangelegenheiten

DetailinformationenzuklappenBerufssprachkurse für Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchtete
Wenn Sie einen berufsbezogenen Deutschkurs suchen, bekommen Sie hier Unterstützung. Die Koordinationsstelle ALBuM informiert und berät kostenfrei zu berufsbezogenen Deutsch-Förderprogrammen (DeuFöV).
DetailinformationenzuklappenEinbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Will ein/e Ausländer/in deutsche/r Staatsangehörige/r werden, muss sie/er im Sachgebiet Staatsangehörigkeit die Einbürgerung beantragen oder entsprechende Erklärungen abgeben. Allerdings kann nicht jede/r Ausländer/in jederzeit die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: -in der Regel mindestens 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland -keine wesentlichen Vorstrafen -kein selbstverschuldeter Bezug...
DetailinformationenzuklappenHilfe für Asylbewerber*innen
Ausländer*innen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland haben, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländer*innen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, auch bekannt unter "Hartz IV") haben. Mit dem AsylbLG besteht ein eigenständiges Gesetz zur Regelung des...
DetailinformationenzuklappenNachträgliche Geburtsbeurkundung
Im Ausland geborene deutsche Staatsangehörige können ihre Geburt in einem deutschen Geburtsregister nachbeurkunden lassen. Sie haben dann die Möglichkeit, eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten. Diese Option ist auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte eröffnet. Die Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, grds. können alle Angelegenheiten in Deutschland oder im Ausland auch mit der ausländischen Geburtsurkunde erledigt werden.
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