Flüchtlingsangelegenheiten

Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge
Wenn Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Berufssprachkurse für Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchtete
Wenn Sie einen berufsbezogenen Deutschkurs suchen, bekommen Sie hier Unterstützung. Die Koordinationsstelle ALBuM informiert und berät kostenfrei zu berufsbezogenen Deutsch-Förderprogrammen (DeuFöV).

Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Personen, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen, dürfen nur dann eine Beschäftigung aufnehmen, wenn diese Beschäftigung in der Aufenthaltsgestattung bzw. der Duldung ausdrücklich erlaubt worden ist. Dies gilt auch für die Ausübung einer betrieblichen Berufsausbildung oder eines Praktikums.
Diese Beschäftigungserlaubnis wird von der Ausländerbehörde erteilt.

Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Bitte geben Sie die Postleitzahl Ihres Hauptwohnsitzes ein:
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Hilfe für Asylbewerber*innen
Ausländer*innen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland haben, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländer*innen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, auch bekannt unter "Hartz IV") haben.
Mit dem AsylbLG besteht ein eigenständiges Gesetz zur Regelung des...

Nachträgliche Geburtsbeurkundung
Im Ausland geborene deutsche Staatsangehörige können ihre Geburt in einem deutschen Geburtsregister nachbeurkunden lassen. Sie haben dann die Möglichkeit, eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten.
Diese Option ist auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte eröffnet.
Die Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, grds. können alle Angelegenheiten in Deutschland oder im Ausland auch mit der ausländischen Geburtsurkunde erledigt werden.

Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
Wenn Sie ein anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach drei oder fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) erhalten