Finanzielle und sonstige Hilfen

Informationen zur Lebenslage

Finanzielle und sonstige Hilfen

DetailinformationenzuklappenHilfe zur Pflege
Personen, die im Sinne des § 61 SGB XII pflegebedürftig sind und zumindest die Voraussetzungen des Pflegegrades 1 erfüllen, können Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben. Welche Hilfeleistung gibt es? Zu den Leistungen der häuslichen Versorgung zählen: -Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 -Pflegegeld in den Pflegegraden 2 bis 5 -Aufwendungen für private Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste sowie Sozialstationen -Tages-/Nachtpflege -Pflegehilfsmittel, z. B. Pflegebetten -Beiträge zur...
DetailinformationenzuklappenLandesblindengeld und Blindenhilfe
Blinde Menschen können Blindengeld und - ergänzend als Sozialhilfeleistung - Blindenhilfe erhalten. Welche Hilfe gibt es? Das Landesblindengeld, das unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird, beträgt -410,00 Euro, -205,00 Euro, wenn sich der blinde Mensch in stationären Einrichtungen aufhält. Landesblindengeld wird auf Antrag gewährt. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden teilweise angerechnet, weil ein Teil des Pflegebedarfs als blindheitsbedingt unterstellt...
DetailinformationenzuklappenSchwerbehinderten­parkausweis
Sie sind in Hannover gemeldet und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte? Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich bei den Bürgerämtern und der Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie uns bitte die Nummer des Parkausweises mit.
DetailinformationenzuklappenWC-Schlüssel für Menschen mit Behinderung
Sie benötigen einen Behinderten-WC-Schlüssel? Sie können den Schlüssel, der ausschließlich für Menschen gedacht ist, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind, bei den Bürgerämtern erwerben oder über das Online-Bestellsystem des CBF (www.cbf-darmstadt.de).
DetailinformationenzuklappenZusätzliche Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten Bewilligung
Alle Kinder haben ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte unabhängig davon, ob eine (drohende) Behinderung vorliegt oder nicht. ür Kinder, bei denen eine solche Behinderung amtsärztlich festgestellt worden ist gibt es folgende Betreuungsangebote: -Integrative Krippenbetreuung für Kinder unter drei Jahren (der Rechtsanspruch bezieht sich auf integrativen Platz) -Integrative Kindergartenbetreuung für Kinder ab drei Jahren...
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