Fahrzeugzulassung

DetailinformationenzuklappenAusgabe von Feinstaubplaketten
Fahrzeughalterinnen und -halter, die keine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone haben, benötigen eine Feinstaubplakette. Die Plaketten werden durch die Kraftfahrzeugzulassungsbehörden und durch Betriebe, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen (zum Beispiel TÜV, DEKRA oder autorisierte Kfz-Werkstätten) ausgegeben. Die Plaketten werden mit dem Kennzeichen des Fahrzeuges gekennzeichnet und mit einem Siegel versehen.
DetailinformationenzuklappenNeuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)
Diese Leistungsbeschreibung umfasst Fahrzeuge die erstmalig zugelassen werden sollen.
DetailinformationenzuklappenUmschreibung mit oder ohne Halterwechsel
Bei der Umschreibung handelt es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges. Die Umschreibung eines Fahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel oder ein Wohnsitzwechsel (von einem Zulassungsbezirk in einen anderen) stattgefunden hat.   Wenn Sie nach Hannover zugezogen sind, können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, müssen aber die Adresse unter Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen ändern lassen.   Nicht vorgelegt werden muss der Fahrzeugbrief, wenn der Halter...
DetailinformationenzuklappenVerlust/Diebstahl des Fahrzeugbriefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Ersatzausstellung eines Fahrzeugbriefes. Bei einem Verlust des Fahrzeugbriefes können Sie bei der Zulassungsbehörde einen Ersatzfahrzeugbrief beantragen. Wenn Ihnen der Fahrzeugbrief gestohlen worden ist, melden Sie sich zunächst bei der Polizei und erstatten Anzeige. Danach kommen Sie bitte zu uns und legen uns die Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vor.
DetailinformationenzuklappenZulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
DetailinformationenzuklappenZulassung für 100km/h (Anhänger)
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Landeshauptstadt Hannover.
DetailinformationenzuklappenZuteilung eines Grünen Kennzeichens (steuerbefreit)
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen vielfach Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und bestimmte Anhänger.
DetailinformationenzuklappenZuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen (rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung. Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge allerdings nur zu besonderen Anlässen genutzt werden.
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