Einwanderung / Einbürgerung

DetailinformationenzuklappenMigrationserstberatung
Die Migrationserstberatung bietet Ihnen eine unabhängige Information und Beratung, die Vermittlung an Migrationserstberatungsstellen und Jugendmigrationsdienste sowie die Weiterleitung an Dienste und Einrichtungen (z. B. Integrationskursträger, JobCenter, soziale und kommunale Einrichtungen).
DetailinformationenzuklappenNamenserklärung nach Einbürgerung
Nach der Einbürgerung besteht die Möglichkeit, den nach ausländischem Recht erworbenen Namen an deutsche Rahmenbedingungen anzupassen. Konkret kann die eingebürgerte Person ... -... aus dem Namen Vor- und Familiennamen bestimmen -... bei Fehlen von Vor- oder Familiennamen einen solchen Namen wählen -... Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht -... die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens...
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Wenn Sie ausländischer Familienangehöriger eines deutschen Staatsangehörigen sind, mit diesem aktuell in familiärer Lebensgemeinschaft leben und seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Zum Kreis der begünstigten Familienangehörigen gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Elternteile von Deutschen.
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