Besondere Erlaubnisse

DetailinformationenzuklappenAusnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone
Sie sind Handwerker*in und haben eine Baustelle in einer Fußgängerzone? Sie ziehen um und müssen dazu mit Fahrzeugen in eine Fußgängerzone fahren? Sie bekommen eine (Möbel)Lieferung und das Ziel liegt in einer Fußgängerzone? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, mit der eine Fußgängerzone befahren und dort geparkt werden darf.
DetailinformationenzuklappenBaustelle ohne Tiefbau
Sie möchten eine Baustelle einrichten und benötigen öffentliche Flächen um z.B Ihre Arbeitsgeräte zu stellen und Material zu lagern?  Um die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu gewährleisten, sind Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum vorab bei der Straßenverkehrsbehörde, unter Angabe der in Anspruch genommenen Fläche, in Form einer Sondergenehmigung zu beantragen. Diese Genehmigung umfasst zum Beispiel: -Fläche für...
DetailinformationenzuklappenBefreiung von der Parkschein-/ Parkscheibenpflicht beantragen
Sie sind Handwerker*in und haben eine Baustelle in einem Bereich, in dem das Parken nur mit Parkscheibe oder Parkschein zulässig ist? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, mit der während der Arbeiten keine Parkscheibe ausgelegt, bzw. kein Parkschein gezogen werden muss und die zulässige Höchstparkdauer überschritten werden darf.
DetailinformationenzuklappenContainerstellung
Sie möchten Bauschutt oder ähnliche Abfälle entsorgen und benötigen hierfür einen Container? In diesem Fall können Sie bei der Stadt Hannover eine Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von Containern auf öffentlichen Verkehrsflächen beantragen. Haltverbote zum Aufstellen des Containers sind in der Genehmigung enthalten und müssen nicht extra beantragt werden. Sollte zusätzlich ein Haltverbot zum Parken von Firmenfahrzeugen benötigt werden, muss dies ausdrücklich beantragt werden. Auch bei...
DetailinformationenzuklappenFahrerkarte – Ersatz einer Fahrerkarte
Für den Fall, dass die Fahrerkarte gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder aufgrund einer Beschädigung nicht funktionsfähig ist, müssen für den Zeitraum, in dem die neue Fahrerkarte hergestellt wird, Ausdrucke aus dem Fahrtenschreiber gefertigt werden. Der Verlust der Fahrerkarte ist unverzüglich der Stelle mitzuteilen, welche die Karte erteilt hat. Ist die Fahrerkarte beschädigt oder unlesbar, so muss diese innerhalb von 7 Tagen neu beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer der neuen...
DetailinformationenzuklappenHandwerkerparkausweis der Region Hannover
Der Handwerkerparkausweis der Region Hannover ist ein Pilotprojekt und als ein zusätzliches Angebot für Handwerksbetriebe konzipiert, die über die Stadt bzw. Gemeinde hinaus tätig sind. Mit dem Parkausweis für Handwerksbetriebe bietet die Region Hannover in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Hannover und allen weiteren Verkehrsbehörden in der Region die Möglichkeit, mit einem Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Region zu erhalten. Stadt- oder gemeindespezifische...
DetailinformationenzuklappenParkerleichterung für Hebammen
Sie sind Hebamme und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Parkerleichterung? In diesem Fall kann für das Stadtgebiet eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Hannover beantragt werden.
DetailinformationenzuklappenVerlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE
Fahrerlaubnisse für die Lkw-Klassen können verlängert werden. Eine Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C und CE wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
DetailinformationenzuklappenVerlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE
Fahrerlaubnisse für die Bus-Klassen können verlängert werden. Eine Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D und DE wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
DetailinformationenzuklappenZick-Zack-Linie – Beantragung einer Grenzmarkierung
Die*Der Grundstückseigentümer*in kann schriftlich beantragen, dass vor der eigenen Grundstückszufahrt eine Grenzmarkierung „Zick-Zack-Linie“ (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrsordnung) angeordnet und markiert wird.
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