Anlagen, Waren und Stoffe

Informationen zur Lebenslage
Bei dem Einrichten von Gebäuden, der Inbetriebnahme von Betriebsanlagen sowie dem sicheren und sachkundigen Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Waren sind Vorschriften zu beachten, die insbesondere dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen. Hier finden Unternehmen wichtige Informationen zu relevanten Themen wie Anlagenprüfungen bis hin zu Produktzulassungen.
DetailinformationenzuklappenBaugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen. -§ 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
DetailinformationenzuklappenBaustelle mit Tiefbau/Aufgrabung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum), müssen gesichert werden. Vor Beginn der Arbeiten müssen Sie (ggf. unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist. Wichtig: Anträge auf (Aufbruch)Genehmigungen - z. B. für eine...
DetailinformationenzuklappenBeseitigung baulicher Anlagen – Abbruchanzeige
Der komplette Abbruch von Bausubstanz ist generell baugenehmigungsfrei. Die Beseitigung eines Hochhauses oder der Abbruch nur eines Teiles einer baulichen Anlage muss der Bauaufsichtsbehörde jedoch angezeigt werden, da davon verschiedene baurechtliche und bautechnische Fragestellungen betroffen sein können. Dies betrifft zum Beispiel die Standsicherheit eines verbleibenden Restgebäudes. Bei einem Teilabbruch ist eine Anzeige nicht notwendig, wenn der zu beseitigende Teil im Anhang der...
DetailinformationenzuklappenDigitales Bauantragsverfahren
Ab dem 01.01.2024 werden Bauanträge digital an die Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Hannover übermittelt. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden das Onlinezugangsgesetzes (OZG), §3a NBauO und die NBauVorlVO mit Anlage 1. Die Bauordnung stellt hierfür ein Online-Portal zur Verfügung, um die Daten digital zu übermitteln. Einführungsvideo  Leider kann Ihr Browser diese Video-Datei nicht abspielen. Download der Datei hier.
DetailinformationenzuklappenEU-Berufskraftfahrer/ Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen. Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben. Anschließend müssen die Kenntnisse und Fähigkeiten alle fünf Jahre...
DetailinformationenzuklappenFahrlehrerlaubnis Erteilung
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erhält zunächst für den Zweck der weiteren Ausbildung eine Anwärterbefugnis. Diese ist auf zwei Jahre befristet. Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen...
DetailinformationenzuklappenSachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen
Wenn Sie Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben wollen, benötigen Sie hierfür eine gültigen Sachkundebescheinigung.
DetailinformationenzuklappenZuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen: -An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von -hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung -Kraftfahrzeugen und Fahrrädern -Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren -Edelsteine,...
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