Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist der Inhaber/die Inhaberin der Zweitwohnung, sofern er/sie in dieser Wohnung mit Nebenwohnung angemeldet ist oder angemeldet sein müsste.
Die Landeshauptstadt Hannover erhebt Zweitwohnungsteuer aufgrund der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Zweitwohnungsteuersatzung (siehe unter "Links und Downloads") in der Fassung vom 19.12.2019.
Die Zweitwohnungsteuer bemisst sich nach der aufgrund des Mietvertrages geschuldeten Nettokaltmiete. Wird keine Miete gezahlt, ist eine übliche Miete zu schätzen, die sich an den Mieten für Räumlichkeiten ähnlicher Art, Lage und Ausstattung anlehnt. Die Steuer beträgt 10 v. H. der Nettokaltmiete oder der geschätzten üblichen Miete.