Zuteilung Kurzzeitkennzeichen

Allgemeine Informationen

Soll ein nicht zugelassenes Fahrzeug an einen anderen Standort überführt oder eine Probefahrt durchgeführt werden, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.

An wen muss ich mich wenden?

Kurzzeitkennzeichen werden in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover ausgegeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I / Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis oder ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder in Kopie
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original oder in Kopie
  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
  • Ausweis

 

bei Personen ohne ersten Wohnsitz im Zulassungsbezirk zusätzlich:

  • Nachweis des aktuellen Fahrzeugstandortes im Zulassungsbezirk

  

bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland zusätzlich:

  • Empfangsbevollmächtigung (Wichtig: Der Empfangsbevollmächtigte muss seinen Hauptwohnsitz in Hannover haben.)

 

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

 

bei Firmen zusätzlich:

  • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

 

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

 

für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

 

bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

  • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

 

bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
  • deren Ausweise
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in Höhe von 13,10 Euro an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Kurzzeitkennzeichen gilt für höchstens 5 Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand und im Fahrzeugschein vermerkt.

Was sollte ich noch wissen?

Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt.

Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich.

Sollte das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entsprechen bzw. wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

Kurzzeitkennzeichen gelten für Probe- und Überführungsfahrten im Inland. Sie dürfen grundsätzlich nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden.

Die Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums nicht zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-44539
Telefon: +49 511 168-42367
Telefax: +49 511 168-41520
E-Mail:

Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
zurück