Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten amtlichen Zulassung.
Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (H-Kennzeichen)
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie benötigen einen Termin in der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuteilung von Oldtimerkennzeichen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen.
Voraussetzungen
- Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Vorhandensein eines guten, weitgehend originalen Erhaltungszustandes des Fahrzeugs
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die Einstufung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge als Oldtimer
- gültige Hauptuntersuchung im Original sofern keine Hauptuntersuchung im Rahmen der Oldtimerbegutachtung stattgefunden hat.
- die bisherigen amtlichen Kennzeichen
- Ausweis
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Vollmacht
- Ausweis des Vollmachtnehmers
bei Firmen zusätzlich:
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt
bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:
- geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
- deren Ausweise
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.
Ansprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde | |
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-44539 Telefon: +49 511 168-42367 Telefax: +49 511 168-41520 E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de | Montag: 07:30 - 15:00 Uhr |
Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz) |