Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)

Allgemeine Informationen

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen (rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge allerdings nur zu besonderen Anlässen genutzt werden.

Verfahrensablauf

Nach dem Antrag wird geprüft, ob die antragstellende Person persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person ein persönliches Führungszeugnis gefordert. 

Es ist zu beachten, dass bei einem Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig ist. Jede Verwendung des Kennzeichens ist im Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuteilung von 07er-Kennzeichen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen.

Voraussetzungen
  • Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
  • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Vorhandensein eines guten, weitgehend originalen Erhaltungszustandes des Fahrzeugs
  • Aktuelle Hauptuntersuchung
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (Ist kein Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden, muss das Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis z.B. Kaufvertrag vorgelegt werden.)
  • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die Einstufung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge als Oldtimer
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister Führungszeugnis (Beleg-Art 0)*
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister – Der Antrag ist durch die Zulassungsbehörde zu stellen.
  • elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Dauerkennzeichen)
  • SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
  • Ausweis

 

bei Firmen/Vereine/ zusätzlich:

  • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister/ Vereinsregister
  • die haftende Person auf die das 07er Kennzeichen ausgestellt wird muss bei der Beantragung und Aushändigung persönlich anwesend sein
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie benötigen einen Termin in der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover. Einen Termin können Sie unter kfz-zulassungsbehoerde@hannover-stadt.de vereinbaren.

Was sollte ich noch wissen?

Oldtimerkennzeichen können nur von dem Halter persönlich beantragt werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person für dieses Anliegen ist nicht möglich.

Rote 07er Kennzeichen dürfen nur in folgenden Fällen verwendet werden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

zuklappenAnsprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-44539
Telefon: +49 511 168-42367
Telefax: +49 511 168-41520
E-Mail:

Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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