Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen vielfach Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und bestimmte Anhänger.
Zuteilung eines Grünen Kennzeichens (steuerbefreit)
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Ein Antragsformular kann vorab bei dem für die Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Hauptzollamt oder bei der KFZ-Zulassungsbehörde besorgt und ausgefüllt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Grüne Kennzeichen erteilt die Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover. Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde | |
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-44539 Telefon: +49 511 168-42367 Telefax: +49 511 168-41520 E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de | Montag: 07:30 - 15:00 Uhr |
Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz) |
Dokumente
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Antrag auf Steuervergünstigung (104 kB) |