Mit einem Saisonkennzeichen können Fahrzeuge zugelassen werden, die nur einen begrenzten Zeitraum im Jahr genutzt werden. Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughalter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt und muss mindestens zwei Monate betragen.
Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuteilung von Saisonkennzeichen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Ausweis
- die bisherigen amtlichen Kennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Vollmacht
- Ausweis des Vollmachtnehmers
bei Firmen zusätzlich:
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt
bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:
- geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
- deren Ausweise
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie benötigen einen Termin in der Zulassungsstelle der Landeshauptstadt Hannover. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug.
Ansprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde | |
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-44539 Telefon: +49 511 168-42367 Telefax: +49 511 168-41520 E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de | Montag: 07:30 - 15:00 Uhr |
Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz) |