Zulassung für 100km/h (Anhänger)

Allgemeine Informationen

Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Landeshauptstadt Hannover.

Verfahrensablauf

Für die Eintragung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie

entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Erteilung einer Zulassung für 100 km/h wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen. Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin einen 100km/h Aufkleber mit, da eine Beschaffung vor Ort nicht möglich ist.

Voraussetzungen

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für

  • Personenkraftwägen mit Anhänger
  • mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
  • Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gutachten einer amtlich anerkannten Sachverständigen Person über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
  • Ausweis
  • 100er Aufkleber

 

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

 

bei Firmen zusätzlich:

  • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

 

für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

 

bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

  • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

 

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

  

bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:

      • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
      • deren Ausweise
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-44539
Telefon: +49 511 168-42367
Telefax: +49 511 168-41520
E-Mail:

Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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