Die*Der Grundstückseigentümer*in kann schriftlich beantragen, dass vor der eigenen Grundstückszufahrt eine Grenzmarkierung „Zick-Zack-Linie“ (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrsordnung) angeordnet und markiert wird.
Zick-Zack-Linie – Beantragung einer Grenzmarkierung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
- Die Beantragung erfolgt durch die*den Haus- bzw. Grundstückseigentümer*in.
- Sofern die Beantragung nicht durch die*den Grundstückseigentümer*in erfolgt, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
- Bitte den Antrag vollständig ausfüllen, da fehlende Angaben unter Umständen die Bearbeitung verzögern.
- Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Angaben den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort entsprechen.
- Die Erstmarkierung erfolgt durch die Landeshauptstadt Hannover, die Kosten hierfür sind von Ihnen zu tragen.
- Bei Beantragung ist zwingend eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich.
- Grundsätzlich wird die Markierung auf Länge der vorhandenen Bordabsenkung angeordnet, ein größerer Bedarf ist zu begründen.
- Die Markierung muss von Ihnen so instandgehalten werden, dass sie jederzeit gut sichtbar ist. Notwendige Erneuerungen können von Ihnen selbst auf eigene Kosten vorgenommen werden, oder Sie geben die Erneuerung der Markierung kostenpflichtig bei dem Sachgebiet Bau und Erhaltung von Verkehrsmaßnahmen in Auftrag. Kontakt per E-Mail: Verkehrsmassnahmen@Hannover-Stadt.de
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Markierung ist, dass ein entsprechender Bedarf besteht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Einfahrten/Bereiche mit abgesenktem Bordstein regelmäßig zugeparkt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Die Verwaltungsgebühr für die Anordnung beträgt 50€, sollte ein Termin vor Ort nötig sein, erhöht sich die Gebühr um 50%
- Kosten: 10 Euro/laufender Meter Markierung (Länge der zu markierenden Zufahrt x 2 +2)
- Beispielrechnung: Einfahrtbreite = 5 m, daraus folgt eine Markierungslänge von 12 m = ca. 120,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Die Erteilung der Genehmigung dauert in der Regel zwei Wochen; sie wird dann zugesendet. Die anschließende Ausführung der Markierung erfolgt durch das Sachgebiet Bau und Erhaltung von Verkehrsmaßnahmen, gegebenenfalls nach vorheriger Absprache.
Was sollte ich noch wissen?
Markierung
- Die Erstmarkierung erfolgt durch die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Bau und Erhaltung von Verkehrseinrichtungen, Burgweg 16 B, 30419 Hannover, Tel. 0511/168-47763 (auch bei Rückfragen zur Ausführung).
- Die Arbeiten können nur bei milder und trockener Witterung durchgeführt werden.
Ansprechpartner/in
66.12 - Straßenverkehrsbehörde | |
01 - Oberbürgermeister/in › Dez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen- › 66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6 30161 Hannover Telefon: +49 511 168-31201 Telefax: +49 511 168-31230 E-Mail: 66.12@hannover-stadt.deHomepage: https://www.hannover.de/stvo-lhh | Montag: 08:30 - 13:00 Uhr |
weitere Rufnummern: +49 511 168-31217 |
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