Zick-Zack-Linie – Beantragung einer Grenzmarkierung

Allgemeine Informationen

Die*Der Grundstückseigentümer*in kann schriftlich beantragen, dass vor der eigenen Grundstückszufahrt eine Grenzmarkierung „Zick-Zack-Linie“ (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrsordnung) angeordnet und markiert wird.

Verfahrensablauf
  • Die Beantragung erfolgt durch die*den Haus- bzw. Grundstückseigentümer*in.
  • Sofern die Beantragung nicht durch die*den Grundstückseigentümer*in erfolgt, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
  • Bitte den Antrag vollständig ausfüllen, da fehlende Angaben unter Umständen die Bearbeitung verzögern.
  • Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Angaben den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort entsprechen.
  • Die Erstmarkierung erfolgt durch die Landeshauptstadt Hannover, die Kosten hierfür sind von Ihnen zu tragen.
  • Bei Beantragung ist zwingend eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich.
  • Grundsätzlich wird die Markierung auf Länge der vorhandenen Bordabsenkung angeordnet, ein größerer Bedarf ist zu begründen.
  • Die Markierung muss von Ihnen so instandgehalten werden, dass sie jederzeit gut sichtbar ist. Notwendige Erneuerungen können von Ihnen selbst auf eigene Kosten vorgenommen werden, oder Sie geben die Erneuerung der Markierung kostenpflichtig bei dem Sachgebiet Bau und Erhaltung von Verkehrsmaßnahmen in Auftrag. Kontakt per E-Mail: Verkehrsmassnahmen@Hannover-Stadt.de
Voraussetzungen

Voraussetzung für die Markierung ist, dass ein entsprechender Bedarf besteht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Einfahrten/Bereiche mit abgesenktem Bordstein regelmäßig zugeparkt werden.

Welche Gebühren fallen an?
  • Die Verwaltungsgebühr für die Anordnung beträgt 50€ , sollte ein Termin vor Ort nötig sein, erhöht sich die Gebühr um 50%
  • Die Kosten der Erstmarkierung durch die LHH liegen bei 36,59 € /lfd. Meter Markierung (Länge der zu markierenden Zufahrt x 2 +2)
  • Beispielrechnung: Einfahrtbreite = 5m, daraus folgt eine Markierungslänge von 12m = 439,08€
Bearbeitungsdauer

Die Erteilung der Genehmigung dauert in der Regel zwei Wochen; sie wird dann zugesendet. Die anschließende Ausführung der Markierung erfolgt durch das Sachgebiet Bau und Erhaltung von Verkehrsmaßnahmen, gegebenenfalls nach vorheriger Absprache.

Was sollte ich noch wissen?

Markierung

  • Die Erstmarkierung erfolgt durch die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Bau und Erhaltung von Verkehrseinrichtungen, Burgweg 16 B, 30419 Hannover, Tel. 0511/168-47763 (auch bei Rückfragen zur Ausführung).
  • Die Arbeiten können nur bei milder und trockener Witterung durchgeführt werden.

zuklappenAnsprechpartner/in
66.12 - Straßenverkehrsbehörde
01 - Oberbürgermeister/inDez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen-66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6
30161 Hannover
Telefon: siehe_unten
Telefax: +49 511 168-31230
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/stvo-lhh

Montag: 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

und nach vorheriger Vereinbarung

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten:
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Führerscheinangelegenheiten:
0511/168-40706

Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
Allgemeines: 0511/168-45539

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text)
0511/168-31215

Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen
0511/168-31217

Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum
0511/168-31201
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