Wohnungsvermittlung in der Stadt Hannover

Allgemeine Informationen

Die Landeshauptstadt Hannover übt zurzeit bei ca. 19.000 Wohnungen ein "Belegungsrecht" aus.

Das Belegungsrecht bedeutet, dass der/dem Eigentümer/in bei Freiwerden der Wohnung Bewerber/innen vorgeschlagen werden können. Es handelt sich zum überwiegenden Teil um geförderte Wohnungen (“Sozialwohnungen”), die vorrangig nur an Wohnungssuchende vermietet werden können, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind.

Was können wir Ihnen bieten?

Je nachdem, welche Wünsche/Anforderungen an Lage, Wohnungsgröße und Ausstattung für die neue Wohnung bestehen, kann eine Vermittlung sehr schnell erfolgen oder es können Wartezeiten von mehreren Monaten entstehen.
Unsere Vermittlungsmöglichkeiten sind dabei von der Fluktuation in den Belegrechtswohnungen abhängig. Wir empfehlen Ihnen daher immer parallel auch, auf dem privaten Wohnungsmarkt nach einer Wohnung zu suchen.

Besondere Angebote für Behinderte und Senioren

Für ältere Wohnungssuchende oder Personen mit Behinderung, die auf eine speziell ausgestattete Wohnung angewiesen sind, gibt es besondere Angebote:

  • Wohnungen für Seniorinnen und Senioren
    Im Stadtgebiet Hannover stehen für Seniorinnen und Senioren besonders ausgestattete Wohnungen zur Verfügung. Es handelt sich dabei aber grundsätzlich nicht um betreute Wohnungen oder Wohnungen mit einem Pflegeangebot. Da die Ausstattung und Angebote der einzelnen Wohnanlagen sehr unterschiedlich sind, setzen Sie sich bitte für nähere Informationen mit uns oder dem Kommunalen Seniorenservice Hannover in Verbindung.
  • Wohnungen mit behindertengerechter oder behindertenfreundlicher Ausstattung
    Für Wohnungssuchende, die auf Grund einer Behinderung oder Krankheit auf eine speziell ausgestattete Wohnung angewiesen sind, gibt es im Stadtgebiet Hannover speziell geförderte Angebote.
    Zum Bezug der Wohnungen ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsscheines erforderlich; bei der Einkommensberechnung können aber entsprechende Freibeträge abgesetzt werden, auch die Wohnflächengrenzen liegen höher als bei nicht entsprechend ausgestatteten Wohnungen.
    Die Angebote an diesen Wohnungen sind je nach Stadtteil und Wohnungsgröße sehr unterschiedlich, entsprechend unterschiedlich können auch die Vermittlungszeiten sein. Für nähere Informationen - auch zu den Antragsvoraussetzungen - nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Zusätzlich können Sie sich auf der Internetseite www.adira.de über Wohnungsangebote informieren. Die auf den Internetseiten angebotenen Wohnungen werden teilweise mit Beteiligung der Stadt Hannover vergeben, größtenteils aber direkt durch die Wohnungsunternehmen.
Verfahrensablauf

Auf Grund der sehr individuellen Voraussetzungen für eine Wohnungsvermittlung sollte vor der Antragstellung ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch erfolgen.
Können wir Sie in die Wohnungsvermittlung aufnehmen, sind die Wartezeiten bis zu einem Angebot sehr unterschiedlich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Wohnungsvermittlung ist, dass Sie sich

  • seit mindestens 12 Monaten im Stadtgebiet Hannover (außerhalb von Einrichtungen) aufhalten und
  • zurzeit keine eigene Wohnung besitzen oder dass Ihre jetzige Wohnung zu klein ist;
  • außerdem sollten Sie grundsätzlich zu dem Personenkreis gehören, der einen Wohnberechtigungsscheines unter Einhaltung der Einkommensgrenze erhält.

Die Voraussetzungen, unter denen eine Wohnungsvermittlung möglich ist, sind vielfältig.

Haben Sie zum Beispiel einen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz im Stadtgebiet Hannover und ist der Arbeitsweg unverhältnismäßig lang, kann auf die 12-Monatsfrist verzichtet werden.
Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag für Ihre jetzige Wohnung haben oder zum Beispiel aus familiären oder gesundheitlichen Gründen Ihre Wohnung verlassen müssen, ist unter Umständen auch eine Vermittlung möglich.

Es empfiehlt sich daher immer eine kurze – gern auch telefonische – Beratung, in der wir mit Ihnen gemeinsam besprechen, welche Hilfen wir Ihnen anbieten können.


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