Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit keine Unterbrechung der laufenden Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.
Wohngeld Folgeantrag
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch sein könnte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:
- Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
- Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
- Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen für Wohngeld finden Sie unter der Dienstleitung "Wohngeld Erstantrag".
Welche Unterlagen werden benötigt?
Weiterführende Informationen dazu finden Sie unter der Dienstleistung "Wohngeld Erstantrag".
Welche Gebühren fallen an?
- Es fallen keine Gebühren an
Welche Fristen muss ich beachten?
Für einen lückenlosen Wohngeldbezug ist es erforderlich, den Antrag auf Weiterleistung spätestens in dem Monat nach Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums zu stellen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.
Ansprechpartner/in
50.3 - Wohngeld | |
50 - Fachbereich SozialesHamburger Allee 25 30161 Hannover Telefon: +49 511 168-2001 Telefax: +49 511 168-46364 E-Mail: wohngeld@hannover-stadt.deHomepage: https://serviceportal.hannover-stadt.de/wohngeld | Telefonische Erreichbarkeit: |
Anträge und andere Unterlagen senden Sie uns bitte nach Möglichkeit online zu. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Anträge per Mail oder Post zu übermitteln . Durch das hohe Aufkommen an Anfragen durch die Wohngeldreform, bitten wir bei Anrufen um Geduld; die Hotline ist teilweise überlastet. |