Wohngeld Änderungsmitteilung

Allgemeine Informationen

Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:

  • wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
  • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Wohngeldstelle der Landeshauptstadt Hannover.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.


zuklappenAnsprechpartner/in
50.3 - Wohngeld
50 - Fachbereich SozialesHamburger Allee 25
30161 Hannover
Telefon: +49 511 168-2001
Telefax: +49 511 168-46364
E-Mail: Homepage: htt­ps://­ser­vice­por­tal.han­no­ver-stadt­.­de/wohn­geld

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:30–16:00 Uhr
Dienstag: 08:30–16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30–16:00 Uhr
Freitag: 08:30–14:00 Uhr
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Anträge und andere Unterlagen senden Sie uns bitte nach Möglichkeit online zu. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Anträge per Mail oder Post zu übermitteln.
Durch das hohe Aufkommen an Anfragen durch die Wohngeldreform bitten wir bei Anrufen um Geduld; die Hotline ist teilweise überlastet.
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