Wohngeld Änderungsmitteilung

Allgemeine Informationen

Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:

  • wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
  • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

Verfahrensablauf

Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Wohngeldstelle der Landeshauptstadt Hannover.

Voraussetzungen
  • Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 15 % erhöht haben oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 % verringert

Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?

kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.

Anträge / Formulare

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.


zuklappenAnsprechpartner/in
50.3 - Wohngeld
50 - Fachbereich SozialesHamburger Allee 25
30161 Hannover
Telefon: +49 511 168-2001
Telefax: +49 511 168-46364
E-Mail: Homepage: htt­ps://­ser­vice­por­tal.han­no­ver-stadt­.­de/wohn­geld

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:30–16:00 Uhr
Dienstag: 08:30–16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30–16:00 Uhr
Freitag: 08:30–14:00 Uhr
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Anträge und andere Unterlagen senden Sie uns bitte nach Möglichkeit online zu. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Anträge per Mail oder Post zu übermitteln.
Durch das hohe Aufkommen an Anfragen durch die Wohngeldreform bitten wir bei Anrufen um Geduld; die Hotline ist teilweise überlastet.
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