Wiederzulassung eines Fahrzeugs (gleicher Halter)

Allgemeine Informationen

Diese Leistungsbeschreibung gilt für Fahrzeuge die nach einer Außerbetriebsetzung wieder angemeldet werden sollen. Hierbei ist zu beachten, dass der gleiche Halter das gleiche Fahrzeug wieder anmeldet. Bei der Anmeldung kann auch das Kennzeichen gewechselt werden.

Der Fahrzeugbrief muss vorgelegt werden, wenn es sich um einen alten Fahrzeugbrief (Farbe: weiß/grün) handelt, da dieser verpflichtend gemäß § 50 Abs.3 Nr.2 FZV ausgetauscht werden muss.

Verfahrensablauf

Für  die Wiederzulassung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassung von Fahrzeugen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen.  Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVb Nummer)
  • Ausweis (für i-KFZ: eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein oder Unternehmenskonto)
  • SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben

 

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  

bei Firmen zusätzlich:

  • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

 

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

 

für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

 

bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

  • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

 

bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
  • deren Ausweise
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-44539
Telefon: +49 511 168-42367
Telefax: +49 511 168-41520
E-Mail:

Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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