Diese Leistungsbeschreibung gilt für Fahrzeuge die nach einer Außerbetriebsetzung wieder angemeldet werden sollen. Hierbei ist zu beachten, dass der gleiche Halter das gleiche Fahrzeug wieder anmeldet. Bei der Anmeldung kann auch das Kennzeichen gewechselt werden.
Der Fahrzeugbrief muss vorgelegt werden, wenn es sich um einen alten Fahrzeugbrief (Farbe: weiß/grün) handelt, da dieser verpflichtend gemäß § 50 Abs.3 Nr.2 FZV ausgetauscht werden muss.