Wechselkennzeichen

Allgemeine Informationen

Mit den am 01.07 2012 in Kraft getretenen Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurden Wechselkennzeichen für die Fahrzeugzulassung in Deutschland eingeführt.

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können. 

Möglich ist das Wechselkennzeichen für:

  • Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz 
  • Klasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW 
  • Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse 
    Es ist leider nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen. 

Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:

  • Saisonkennzeichen 
  • Rote Kennzeichen 
  • Kurzzeitkennzeichen 
  • Ausfuhrkennzeichen 

Fahrzeuge mit „H-Kennzeichen“ sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.

Verfahrensablauf

Für den Vorgang benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/168-44918 vereinbaren.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • bisherige Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • gültige Hauptuntersuchung
  • neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer für Wechselkennzeichen
  • Ausweis oder Pass
  • Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer (Formular siehe unter "Anträge & Formulare")
  • ggf. Gutachten eines technischen Sachverständigen zur Umschlüsselung
  • Im Falle einer Bevollmächtigung finden Sie ein Formular zur Vollmachterteilung unten.
Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten sind vom Einzelfall abhängig.

Was sollte ich noch wissen?

Ausgestaltung des Wechselkennzeichens

Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der mit der Zulassungsplakette am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird, und einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der mit der HU-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des – zusammengesetzten – Kennzeichens darstellt. Mit dieser Regelung wird gesichert, dass das Fahrzeug, mit dem am Straßenverkehr teilgenommen wird, ein vollständiges Kennzeichen führt.

Das Fahrzeug, mit dem nicht am Verkehr teilgenommen wird, bleibt als Kfz mit Wechselkennzeichen identifizierbar, da auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift wiedergegeben ist. 
Als Wechselkennzeichen können einzeilige, zweizeilige und Kraftradkennzeichen ausgeführt werden.

Die Ausführung eines verkleinerten zweizeiligen Leichtkraftradkennzeichens als Wechselkennzeichen ist technisch nicht möglich.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-44539
Telefon: +49 511 168-42367
Telefax: +49 511 168-41520
E-Mail:

Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
zurück