Wahlrechtsbescheinigung

Allgemeine Informationen

Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sogenannte "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen. Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Hauptwohnsitzgemeinde. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hannover ist das Wahlamt der Landeshauptstadt Hannover zuständig.

Voraussetzungen
  • Die eingereichten Wahlvorschläge müssen Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten(sog. "Unterstützungsunterschriften").
    • Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben.
  • Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
  • Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihr gültiger Personalausweis oder ein anderes offizielles Bilddokument.

Welche Fristen muss ich beachten?

Im Normalfall der 69ste Tag vor der Wahl. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Landeshauptstadt Hannover.


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18.04 - Wahlen und Statistik
01 - Oberbürgermeister/inDez. I - Dezernat I -Personal, Digitalisierung und Recht-18 - Fachbereich Personal und OrganisationTrammplatz 2
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