Wählbarkeitsbescheinigung

Allgemeine Informationen

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).

Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt das Wahlamt der Landeshauptstadt Hannover aus.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Hauptwohnsitzgemeinde. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hannover ist das Wahlamt der Landeshauptstadt Hannover zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihr gültiger Personalausweis oder ein anderes offizielles Bilddokument.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen werden von den jeweiligen Wahlgesetzen vorgegeben. Im Normalfall läuft die Frist am 69. Tag vor der Wahl ab. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


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18.04 - Wahlen und Statistik
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