Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Gleiches gilt für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Messen, Ausstellungen und auf Groß-, Spezial- und Jahr- sowie Wochenmärkten.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gewerbezentralregisterauskunft (Belegart 9) und Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Auskunft aus der Schuldnerkartei und dem Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die/der Antragsteller/in in den letzten drei Jahren ihren/seinen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte.
  • Nachweis geeigneter Räume
  • Einen Auszug aus dem Handelsregister, sofern die Firma im Register eingetragen ist
  • Einen Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten (Bankbürgschaft) oder Finanzierungszusage der Bank
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes beträgt 288,00 Euro.

Die Zulassung einer Ausnahme für eine Versteigerung leicht verderblicher Waren im Reisegewerbe nach § 61 a Abs. 2 Satz 2 GewO sowie im Messe-, Ausstellungs- oder Marktgewerbe nach § 71 b Abs. 2 Satz 2 GewO beträgt 27,00 Euro.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Was sollte ich noch wissen?

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden.

Der Versteigerer hat die Bestimmungen der Versteigererverordnung zu beachten. Unter anderem ist jede Versteigerung ist unter Angabe des Ortes und des Zeitpunkts sowie die Angabe der Gattung der zu versteigernden Ware spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Versteigerungstermin bei uns anzuzeigen.


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