Verlust/Diebstahl des Fahrzeugscheines/der Zulassungsbescheinigung Teil I

Allgemeine Informationen

Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Ersatzausstellung eines Fahrzeugscheines. Bei Verlust des Fahrzeugscheines wird von der Zulassungsbehörde ein Ersatzfahrzeugschein erstellt. Wenn Ihnen der Fahrzeugschein gestohlen worden ist, melden Sie sich zunächst bei der Polizei und erstatten Anzeige. Danach kommen Sie bitte zu uns und legen uns die Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vor.

Der Fahrzeugbrief muss vorgelegt werden, wenn es sich um einen alten Fahrzeugbrief (Farbe: weiß/grün) handelt, da dieser verpflichtend gemäß § 50 Abs.3 Nr.2 FZV ausgetauscht werden muss.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheines wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ggf. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • Ausweis

 

bei Verlust des Fahrzeugscheines zusätzlich:

  • eidesstattliche Erklärung über den Verlust

bei Diebstahl des Fahrzeugscheines zusätzlich:

  • Bescheinigung über die Anzeigenerstattung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

 

bei Firmen zusätzlich:

  • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

 

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

  • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

 

bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
  • deren Ausweise
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung (GeBost) an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausstellung eines Ersatzscheines muss unverzüglich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes erfolgt am gleichen Tag. Für diese Leistung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie online oder unter 0511/16844918 vereinbaren.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-44539
Telefon: +49 511 168-42367
Telefax: +49 511 168-41520
E-Mail:

Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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