Verlust/Diebstahl des Fahrzeugbriefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II

Allgemeine Informationen

Bei einem Verlust des Fahrzeugbriefes/ einer Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie bei der Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument beantragen. Wenn Ihnen der Fahrzeugbrief/ die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, melden Sie sich zunächst bei der Polizei und erstatten Anzeige. Danach kommen Sie bitte zu uns und legen uns die Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vor.

An wen muss ich mich wenden?

Bei zugelassenen Fahrzeugen aus der Stadt Hannover ist die Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover zuständig. 

Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen ist die letzte kennzeichenführende Behörde zuständig. Sie benötigen keinen Termin. Bitte sprechen Sie während unserer Öffnungszeiten direkt in Raum C.0.070 vor.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausweis des Verfügungsberechtigten
  • ggfl. Kaufvertrag
  • ggfl. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuletzt kennzeichenführenden Behörde

 

bei Firmen zusätzlich:

  • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

 

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

 

für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

 

bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

  • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausstellung und Aushändigung des Ersatzfahrzeugbriefes erfolgt frühestens nach Ablauf der zweiwöchigen Aufbietungsfrist nach Antragstellung.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Verlust bzw. Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Bevollmächtigung nicht möglich. Der Verfügungsberechtigte muss persönlich vorsprechen, um die eidesstattliche Versicherung abzugeben.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-44539
Telefon: +49 511 168-42367
Telefax: +49 511 168-41520
E-Mail:

Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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