Informationen für Verbraucher
Durch das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei den zuständigen Behörden vorliegenden Informationen über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein sowie über technische Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes, z. B. Haushaltsgeräte oder Heimwerkerartikel.
Welche Auskünfte kann ich bekommen?
Von den Behörden können Auskünfte zu folgenden Sachverhalten gewährt werden:
- nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und das Futtermittelgesetzbuches,
- Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten für Verbraucher ausgehen,
- Zugang zu Daten über die Zusammensetzung von Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie ihre Beschaffenheit,
- Kennzeichnung, Herkunft, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen und Verbraucherprodukten,
- Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren,
- Überwachungsmaßnahmen, Auswerten dieser Tätigkeiten, Statistiken über Verstöße
- Haushaltsgeräte, Möbel und Heimwerkerartikel.
Bekomme ich immer Auskunft?
Durch die Behörde wird entschieden, ob die Auskunft erteilt werden kann. Von einer Weitergabe ausgeschlossen sind beispielsweise Informationen, die sich auf laufende Verwaltungsverfahren beziehen, nachteilige Auswirkungen haben können auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte oder der Vertraulichkeit der Beratung von Behörden unterliegen.