Veranstaltungen auf städtischen Freizeitflächen

Allgemeine Informationen

In Hannover gibt es ein reichhaltiges Angebot von Veranstaltungen und Feiern. Vor allem in den Sommermonaten finden, neben der spontanen, individuellen Nutzung, auch organisierte Veranstaltungen und Sondernutzungen statt. Einige der bekanntesten Veranstaltungen sind das Maschseefest und der "Hannover Marathon".

Großveranstaltungen

Für Großveranstaltungen hält der Veranstaltungsservice Hannover unter www.hannover.de/veranstaltungsservice einen elektronischen Antragsbogen bereit, der ausreichende Möglichkeiten zur Klassifizierung bietet. Hier wird dem*r Antragsteller*in die komplexe Behördenbeteiligung abgenommen und die notwendigen Genehmigungen gesammelt eingeholt.

Festplätze der Stadt

Auf den Festplätzen der Stadt finden vor allem Veranstaltungen wie Kinderzirkus, Pony-Reiten oder Schützenfeste statt. Auch bei anderen Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden, Parteien oder anderen Interessengruppen, Veranstalter*innen oder Firmen können hannoversche Grünflächen zur Verfügung gestellt werden. Dabei besteht kein Recht auf Nutzung. So gelten z.B. Sonderregelungen für denkmalgeschützte und historische wertvolle Anlagen, wie z.B. Maschsee, Maschpark, Stadtpark oder die aufgelassenen Friedhöfe.

Festplätze der Stadt

Ahlem

Rosenbuschweg

Bemerode

Am Sandberge

Bothfeld

Bischoff-von-Kettler-Straße (eingeschränkt)

Döhren

Schützenallee

Marienwerder

Garbsener Landstraße

Stöcken

Hogrefestraße

Vahrenheide

Am Reiterstadion

Kleinere Veranstaltungen und Flächennutzungen

Auch kleinere Veranstaltungen wie Drachenflugtage, private Veranstaltungen, Feuerwerke oder Osterfeuer benötigen eine offizielle Sondernutzungserlaubnis und einen geregelten Ablauf.

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün als Grundstückseigentümer bearbeitet Anträge für Veranstaltungen und Sondernutzungen, wie z. B. Baustelleneinrichtungsflächen auf öffentlichen Grünflächen, in den städtischen Wäldern und in Parkanlagen. Dabei werden unter anderem Termine koordiniert, die Interessen von Antragsteller*innen und der Allgemeinheit abgewogen und für den Erhalt der Grünflächen Sorge getragen.

Verfahrensablauf

Damit alle Beteiligten - die LHH als Flächeneigentümerin, der Veranstalter oder die Nutzenden - frühzeitig beteiligt werden können, ist für Nutzungen der öffentlichen Grün-, Park- oder Platzflächen eine Erlaubnis notwendig.

Für Fragen zu Anträgen und Genehmigungen wenden Sie sich per Telefon unter (0511) 168–45802 oder per E-Mail an an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer eines haftpflichtigen Veranstaltenden
  • eine Darstellung der beabsichtigen Nutzung (Lage/Ort, Aufbauplan, Personenzahl, Datum, Uhrzeit, Vor- und Nachlaufzeiten für Auf- und Abbau, ggf. notwendige Befahrung mit Fahrzeugtyp)
Welche Gebühren fallen an?
  • Die Nutzungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
  • Für die Nutzung öffentlicher Grünflächen wird in der Regel nach Flächengröße und Nutzungsdauer abgerechnet. Die Gebühren unterscheiden zwischen kommerzieller und privater Nutzung und sind abhängig von möglicherweise geplanten Verkaufs- oder Gastronomieständen.
Welche Fristen muss ich beachten?

Zwischen Antrag und Veranstaltung sollten idealerweise mindestens 6 Wochen liegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrages erfordert, je nach Veranstaltung und dem damit verbundenen Aufwand (Nachbarschaftspicknick oder Maschseefest), eine unterschiedliche Abstimmungs- und Genehmigungsdauer.

Anträge / Formulare

Anträge können formlos per E-Mail oder Post gestellt werden.

Die Landeshauptstadt unterhält für ihre Einwohner*innen und Besucher*innen Flächen für Freizeit und Erholung mit Einrichtungen wie , Kinderspielplatz, Bolzplatz, Wiesen und Rasenflächen an die für möglichst viele Menschen zur Verfügung  stehen sollen.


zuklappenAnsprechpartner/in
67.3 - Öffentliche Grünflächen
67 - Fachbereich Umwelt und StadtgrünArndtstr. 1
30167 Hannover
Telefon: +49 511 168-45802
Telefax: +49 511 168-43976
E-Mail:

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr

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