Untersagung der widerrechtlichen Handwerksausübung

Allgemeine Informationen

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes oder eines handwerksähnlichen Betriebes ist zur Eintragung in die Handwerksrolle bzw. das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer (HWK) sowie zur Meldung bestimmter Unternehmensdaten verpflichtet. Dies wird in der Handwerksordnung (HwO) geregelt.

Die selbständige Ausübung eines Handwerks (Anlage A der Handwerksordnung) ist nur zulässig, wenn der Gewerbetreibende mit diesem Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist. Voraussetzung ist die abgelegte Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 8 Handwerksordnung (zuständig ist die Handwerkskammer Hannover).

Wird ein Handwerk ohne Handwerksrolleneintragung betrieben, kann die Tätigkeit nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung untersagt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.22.1 - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-31157
Telefax: +49 511 168-31173
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
zuklappenExterne Behörden
Handwerkskammer HannoverBerliner Alle 17
30175 Hannover
Telefon: +49 511 34859-0
Telefax: +49 511 34859-32
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.hwk-han­no­ver­.­de/

 
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