Seit dem 01.10.2017 steht gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland die Begründung einer Ehe offen. Lebenspartnerschaften, die vor diesem Datum in Deutschland geschlossen wurden, können auf Wunsch der Lebenspartner*innen in eine Ehe umgewandelt werden.
Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Umwandlung liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der eine*r der Lebenspartner*innen ihren*seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Umwandlung selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung der Umwandlung ist gebührenfrei. Für die Umwandlung selbst können Gebühren anfallen.
Ansprechpartner/in
32.31.1 - Eheschließungen | |
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-42958 Telefax: +49 511 168-41138 E-Mail: 32.31.1@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Anreise Bahn: 3,7,9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3,7,17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bus: 100, 200 (HDI-Arena) 120 (Waterlooplatz) |