Bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl der Kennzeichen auf jeden Fall der Polizei. Bitte bringen Sie die Diebstahlanzeige zur Vorsprache mit.
Umkennzeichnung wegen Verlust/Diebstahl/Ersatz
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Für die Umkennzeichnung von Fahrzeugen benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Umkennzeichnung von Fahrzeugen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
- Ausweis
- ggf. noch vorhandene Kennzeichenschilder
bei Diebstahl des Kennzeichens zusätzlich:
- Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl der Kennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Vollmacht
- Ausweis des Vollmachtnehmers
bei Firmen zusätzlich:
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt
bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:
- geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
- deren Ausweise
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Umkennzeichnung ist bei Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens unverzüglich vorzunehmen.
Ansprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde | |
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-44539 Telefon: +49 511 168-42367 Telefax: +49 511 168-41520 E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de | Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
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Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz) |