Alle Unternehmer, die unter anderem tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte bearbeiten, verarbeiten, lagern, in Verkehr bringen, befördern, im- oder exportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungs- oder sogar einer Zulassungspflicht.
Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie in der Landeshauptstadt Hannover Ihren Betriebssitz haben, wenden Sie sich an uns.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unternehmer zeigen bitte unter Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift an, welche Art von tierischen Nebenprodukten sie bearbeiten, verarbeiten, lagern, in Verkehr bringen, befördern, im- oder exportieren wollen.
Bitte informieren Sie sich bei bei uns telefonisch über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Registrierung/Zulassung ist kostenpflichtig. Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOOV) an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.
Ansprechpartner/in
32.21 - Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle | |
32.2 - Gewerbe- und VeterinärangelegenheitenAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-31153 Telefax: +49 511 168-31234 E-Mail: 32.21@Hannover-Stadt.de | |
Weitere Rufnummer: +49 511 168-31157 |