Straßenbenennung und Hausnummernfestsetzung

Allgemeine Informationen

Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion. Neben der Ordnungsfunktion sind Straßennamen auch eine Art der Geschichtsschreibung und repräsentieren ein Stück städtische Vergangenheit.

Kurze Erläuterungen zu den Straßennamen der Landeshauptstadt Hannover können über www.hannover-gis.de (Themenauswahl: "Straßenbenennung") abgerufen werden.

Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen

Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie die Aufhebung von Straßennamen oder deren Umbenennung im Stadtgebiet wird in den meisten Fällen abschließend durch die Bezirksräte entschieden, in denen die Straße oder der Platz liegt. Liegen Straßen, Wege und Plätze jedoch in mehr als einem Stadtbezirk, entscheidet der Rat der Landeshauptstadt Hannover.

Grundsätzlich ist eine Stadt sehr frei in der Auswahl von Straßennamen. Dabei muss jedoch immer die eindeutige Orientierung im Stadtgebiet gewährleistet sein, um vor allem bei Notfällen Zeitverzögerungen durch Fehlleitung der Rettungskräfte zu verhindern. Um dies sicherzustellen, gibt es einige Grundsätze für die Namensauswahl:

  • eine Straßenbezeichnung darf im Gemeindegebiet nur einmal vorkommen. Unterscheidungen wie „-straße“, „-weg“, „-platz“ etc. reichen nicht aus, es sei denn, es besteht ein unmittelbarer örtlicher Zusammenhang.
  • Ähnlich klingende Namen sind zu vermeiden.
  • In neu erschlossenen Gebieten sollen Straßennamen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt beschlossen werden.

Bei Benennungen, die mehrere Stadtbezirke betreffen und daher weiter vom Rat beschlossen werden müssen, sind zusätzlich zu den oben genannten Punkten nachstehende Regeln zu berücksichtigen, die sich der Rat selbst gegeben hat:

  • Umbenennungen sollen nur erfolgen zur Beseitigung irreführender Bezeichnungen, nach wesentlichen baulichen Veränderungen, die zu örtlicher Trennung bisheriger Zusammenhänge führen, oder wenn eine Benennung einer Persönlichkeit im Nachhinein Bedenken auslöst und dieser Person schwerwiegende persönliche Handlungen oder die aktive Mitwirkung in einem Unrechtssystem zuzuschreiben sind.
  • Bei Benennungen sollen verstärkt weibliche Persönlichkeiten berücksichtigt werden.
  • Straßen sollen nicht nach noch lebenden Personen benannt werden.
  • Straßennamen sollen möglichst einen Ortsbezug haben.

Hausnummern

In der Landeshauptstadt Hannover erfolgt die amtliche Hausnummernfestsetzung durch den Bereich Geoinformation nach einheitlichen fachlichen Regeln. Die Hausnummernanbringung richtet sich nach § 10 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover. Hausnummernschilder müssen von der Straße gut sichtbar angebracht werden.

Straßenverzeichnis

Im Bereich Geoinformation werden der Straßenschlüssel sowie das Straßenverzeichnis der Landeshauptstadt Hannover geführt.

An wen muss ich mich wenden?

Für Anfragen wenden Sie sich an das Sachgebiet Straßenbenennung und Hausnummernfestsetzung im Bereich Geoinformation.

Welche Gebühren fallen an?

Die Vergabe von Hausnummern ist gebührenfrei. Die Daten des Straßenverzeichnisses werden kostenfrei im Internet unter www.opengeodata-hannover.de zur Verfügung gestellt.

Bei Änderung der Adresse (Straßennamen und/oder Hausnummer) gibt es eine Übergangszeit, in der die alte und die neue Adresse parallel nebeneinander gelten. Innerhalb der Übergangszeit wird für die Änderung der Ausweis- und Fahrzeugpapiere keine Gebühr erhoben. Wir geben zahlreichen Institutionen die Adressänderungen bekannt, z. B.  Post, Stadtwerke, Polizei, Katasteramt etc. Ihr privates Umfeld hingegen ist auf eine Information durch Sie angewiesen. Eine Kostenerstattung ist dafür leider nicht möglich.

Rechtsgrundlage

Die Bestimmung von Grundstücksbezeichnungen findet ihre rechtliche Grundlage in § 11 des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Nds. SOG) und § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Baugesetzbuch (BauGB)
Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)


zuklappenAnsprechpartner/in
61.21 - Straßenbenennungen und Hausnummernfestsetzung
61.2 - GeoinformationRudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-44548
E-Mail:
Weitere Rufnummer: +49 511 168-42084
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