Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Allgemeine Informationen

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen von der Landeshauptstadt Hannover.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte richten Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an die Arbeitsgruppe Gewerbesteuer der Landeshauptstadt Hannover (OE 20.31) unter der E-Mail Gewerbesteuer@hannover-stadt.de. Fragen können Sie vorab telefonisch unter 0511 / 168 - 4 61 39 stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?
  • 10,00 Euro für die 1. Ausfertigung
  • 5,00 Euro für jede weitere Abschrift.

zuklappenAnsprechpartner/in
20.31.1 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Johannssenstr. 10
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-46139
Telefax: +49 511 168-43448
E-Mail:
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