Standplatzgenehmigung

Allgemeine Informationen

Gewerbetreibende benötigen für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der/des Gewerbetreibenden
  • gegebenenfalls eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
  • Betriebshaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Wirtschaft, Bereich Marktwesen der Landeshauptstadt Hannover

Rechtsgrundlage

Marksatzung der Stadt Hannover, siehe Link unten.


zuklappenAnsprechpartner/in
23.4 - Marktwesen
23 - Fachbereich WirtschaftVahrenwalder Str. 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511 168-42887
Telefax: +49 511 168-46600
E-Mail:

Mo. bis Fr.:
09:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

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