Sozialhilfe

Allgemeine Informationen

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.

Die Sozialhilfeansprüche gliedern sich in sechs Unterbereiche:

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hilfen setzen – mit Ausnahme der antragsabhängigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.


zuklappenAnsprechpartner/in
50 - Fachbereich Soziales
Hamburger Allee 25
30161 Hannover
Telefon: +49 511 168-42472
Telefax: +49 511 168-44103
E-Mail:

für allgemeine Informationen
Montag: 08:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Vorsprechen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

zuklappenExterne Behörden
Region Hannover - Team Fachaufsicht SGB XII und übergreifende FachaufsichtsangelegenheitenMarktstraße 45
30159 Hannover
Telefon: +49 511 616-0
Telefax: +49 511 616-22499
E-Mail:

 
zurück