Sorgerechtsbescheinigung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Verfahrensablauf
  • Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
  • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
  • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.
  • Antragstellung durch die Mutter.
  • Eine besondere Form der Antragstellung ist nicht vorgeschrieben.
An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich die Mutter wohnt.

Voraussetzungen

Die Mutter beantragt die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister und die Eltern des Kindes sind nicht miteinander verheiratet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind folgende Angaben:

  • Name des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt,
  • Geburtsdatum und -ort,
  • die Namen beider Elternteile.
Welche Gebühren fallen an?

Kostenlos

Es fallen keine Gebühren an.


zuklappenAnsprechpartner/in
51.15 - Unterhaltsrechtsstelle
51 - Fachbereich Jugend und FamilieJoachimstr. 8
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-45179
E-Mail:

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.


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Behindertenparkplatz:
vorhanden


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barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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