Schöffenangelegenheiten - Erwachsenenstrafsachen

Allgemeine Informationen

Schöff*innen sind Laienrichter*innen, die neben hauptberuflichen Richter*innen bei der Urteilsfindung am Gericht mitwirken. Sie repräsentieren das Volk bei der Urteilsfindung.

Schöff*innen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die aktuelle Schöffenperiode endet am 31.12.2023. Sollten Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, nimmt der Fachbereich Öffentliche Ordnung Ihre Bewerbung gerne entgegen.

Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für die Schöffenperiode 2024 bis 2028 ist bereits abgelaufen. Über das Online-Formular können Sie sich für den Zeitraum 2029 bis 2033 bewerben.

Voraussetzungen

Für das Schöffenamt kann sich jede*r bewerben,

  • die*der Deutsche*r im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist.
  • die*der nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch strafgerichtliches Urteil verloren hat und nicht wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist.
  • gegen die*den kein Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens, das den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, schwebt.
  • die*der nicht infolge richterlicher Anordnung in der Verfügung über das Vermögen beschränkt ist.
  • die*der keine geistigen oder körperlichen Gebrechen hat, die die Eignung zum Schöffenamt mindern.
  • die*der bei Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • die*der seit mindestens einem Jahr im Stadtgebiet von Hannover den Hauptwohnsitz angemeldet hat, sowie

die*der nicht

  • Mitglied der Bundes- oder Landesregierung ist;
  • Beamter*Beamtin, die*der jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden kann, ist;
  • Richter*in oder eine verbeamtete Person der Staatsanwaltschaft, Notar*in oder Rechtsanwalt* anwältin ist;
  • gerichtliche*r Vollstreckungsbeamter*beamtin, Polizeivollzugsbeamter*beamtin, Bedienstete*r des Strafvollzugs oder hauptamtliche*r Bewährungs- oder Gerichtshelfer*in ist;
  • Religionsdiener*in oder Mitglied solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind, ist.
Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Schöffenperiode dauert fünf Jahre (01.01.2019 bis 31.12.2023, 01.01.2024 bis 31.12.2028 usw.), in der die Schöff*innen ca. einen Sitzungstag pro Monat haben.

Nähere Auskünfte können Sie unter (0511) 168–40176 erhalten.

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben auch die Möglichkeit sich als Jugendschöffe*schöffin beim Fachbereich Jugend und Familie zu bewerben. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer 168-45897.

Unter Anträge & Formulare finden Sie die Voraussetzungen für das Schöffenamt zum Herunterladen sowie das entsprechende Bewerbungsformular.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.43.0 -Schöffenangelegenheiten
32.4 - Ordnungsrechtsangelegenheiten32.43 - Allg. Ordnungsaufgaben, Verkehrsaußendienst, Waffenrecht, Städt. OrdnungsdienstAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-42469
Telefax: +49 511 168-43205
E-Mail:

Mo. bis Fr.:
08:30 bis 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

ÖPNV
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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