Gegenstand von Schlichtungsverfahren können vermögensrechtliche Ansprüche z. B. auf Schadensersatz oder Ansprüche aus einem Vertrag sein, soweit nicht Arbeitsgerichte zuständig sind.
Bestimmte zivilrechtliche Klagen vor den Amtsgerichten setzen ein vorheriges (erfolgloses) Streitschlichtungsverfahren voraus, in dem die Parteien versucht haben, gemeinsam eine Einigung herbei zu führen. Dieses gilt für Nachbarschaftsstreitigkeiten, für Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und für Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot.
In Strafsachen ist die vorherige Durchführung des Schlichtungsverfahrens bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung Voraussetzung für die Erhebung einer strafrechtlichen Privatklage.
Welche Vorteile hat dieses Verfahren?
Ein Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt trägt dazu bei, dass ein Konflikt dauerhaft beigelegt wird. Kommt eine Vereinbarung zustande, trennen sich die streitenden Parteien im Einvernehmen. Der soziale Frieden ist in den meisten Fällen wieder hergestellt.
Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren ist das Schlichtungsverfahren vor einem Schiedsamt deutlich günstiger.
Das Schlichtungsverfahren vor einem Schiedsamt verspricht überdies einen erfolgreichen Ausgang. In mehr als der Hälfte aller Fälle gelingt es den Parteien, unter der Anleitung einer fachkundigen Schiedsperson eine einvernehmliche Lösung für ihre Auseinandersetzung zu finden.
Die Landeshauptstadt Hannover hat für jeden Stadtbezirk ein eigenes Schiedsamt eingerichtet. Die Schiedspersonen werden von den Stadtbezirksräten für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie arbeiten ehrenamtlich, sind umfassend geschult und unterstehen der Aufsicht durch das Amtsgericht.
Auskunft über die zuständige Schiedsperson erhalten Sie beim Sachgebiet Schiedsamtwesen (siehe Adressfeld).
Die für Sie zuständigen Schiedspersonen finden Sie unten als Download - alphabetisch nach Stadtbezirken.