Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Allgemeine Informationen

Untersuchungen bei Hausschlachtungen, Wilduntersuchungen, Freigabe als Lebensmittel durch amtliche Kennzeichnung

 

Folgende Aufgabengebiete werden abgedeckt:

  • Schlachttier- und Fleischuntersuchung:
    Untersuchung der Schlachttiere vor und nach der Schlachtung; Freigabe als Lebensmittel durch amtliche Kennzeichnung
  • Durchführung der Untersuchungen bei Hausschlachtungen
  • Wilduntersuchungen: Maßnahmen bei positiven Trichinenbefunden Wildtieren (z. B. Wildschweinen), die im Stadtgebiet Hannover erlegt wurden.
An wen muss ich mich wenden?

Grundsätzlich können Sie sich in allen Belangen an uns wenden mit einer Ausnahme: die Annahme von Proben zur Trichinenuntersuchung.

Diese erfolgt seit 01.05.2017 nur noch über die Region Hannover. Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen je nach Prüfaufwand Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVV) an

Welche Fristen muss ich beachten?

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Stelle bekannt zu geben.

Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Stelle einzubinden.

Was sollte ich noch wissen?

Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.21.3 - Lebensmittelüberwachung
32.2 - Gewerbe- und VeterinärangelegenheitenSchützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-31152
Telefax: +49 511 168-31233
E-Mail:

Montag - Donerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zurück