Wenn Sie Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben wollen, benötigen Sie hierfür eine gültigen Sachkundebescheinigung.
Sachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
- Laden Sie das Antragsformular herunter und drucken Sie es aus. Füllen Sie das Formular anschließend vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu. Reichen Sie die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt einen Sachkundenachweis für die Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren, für die Sie Ihre Sachkunde nachweisen konnten.
- Abschließend erhalten Sie per Post Ihren Sachkundenachweis oder gegebenenfalls Informationen über die Ablehnung Ihres Antrags.
- Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen Ihrer zuständigen Behörde mit.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie in der Stadt Hannover wohnen, wenden Sie sich bitte an uns.
Voraussetzungen
- Nachweis der Sachkunde nach § 4 Absatz 2 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schulungsbescheinigung
- Erklärung gemäß Art. 21 der VO (EG)1099/2009 (siehe unter Anträge & Formulare)
- Passbild
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer V1.4.1 an.
Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Es fallen je nach Prüfaufwand Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVV) zwischen 20 bis 125 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Je nach Prüfaufwand.
Ansprechpartner/in
32.2 - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten | |
01 - Oberbürgermeister/in › Dez. II - Dezernat II -Finanzen, Ordnung und Feuerwehr-HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-31157 Telefax: +49 511 168-31234 E-Mail: 32.2@hannover-stadt.de | Gewerbemeldungen:
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Weitere Telefonnummer: +49 511 168-31153 |
Externe Behörden
Einheitlicher Ansprechpartner Landeshauptstadt HannoverVahrenwalder Straße 7 30165 Hannover Telefon: +49 511 168-31313 E-Mail: ea@Hannover-Stadt.de | |
Einheitlicher Ansprechpartner Region HannoverVahrenwalder Straße 7 30165 Hannover Telefon: +49 511 616-23400 Telefax: +49 511 616-23453 E-Mail: ea@region-hannover.de | |
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes NiedersachsenFriedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: +49 800 818-8100 Telefax: +49 511 120-5774 E-Mail: ea@niedersachsen.de |