Reisegewerbekarte -Antrag

Allgemeine Informationen

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung nach § 4 Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO) oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet oder
  • Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
  • Leistungen anbietet oder
  • Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller/in oder nach Schaustellerart ausübt.  

Sofern Sie eine dieser Tätigkeiten ausüben wollen, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Diese haben Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen.

Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Die Reisegewerbekartenpflicht entfällt, wenn für das Feilbieten von Waren auf einer Veranstaltung (zu besonderem Anlass) eine Erlaubnis erteilt worden ist. Die Art der angebotenen Waren soll in einem gewissen Zusammenhang zur anlassgebenden Veranstaltung stehen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die beantragte Reisegewerbekarte.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gewerbezentralregisterauskunft (Belegart 9)
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (zu beantragen bei dem für Sie zuständigen Finanzamt).
  • Weiterhin werden Individuelle Unterlagen benötigt, diese finden Sie im Reisegewerbeantrag.
Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Reisegewerbekarte beträgt mindestens 200,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es empfiehlt sich, den Antrag vier bis sechs Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit einzureichen

Anträge / Formulare
  • Jede Stadt/Gemeinde hat unterschiedliche Formulare, die Sie sich vorab zuschicken lassen können
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja

zuklappenAnsprechpartner/in
32.22.1 - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-31157
Telefax: +49 511 168-31173
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
zuklappenExterne Behörden
Einheitlicher Ansprechpartner Landeshauptstadt HannoverVahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511 168-31313
E-Mail:

 
Einheitlicher Ansprechpartner Region HannoverVahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511 616-23400
Telefax: +49 511 616-23453
E-Mail:

 
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes NiedersachsenFriedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: +49 800 818-8100
Telefax: +49 511 120-5774
E-Mail:

 
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