Rattenbekämpfung

Allgemeine Informationen

Ratten sollen sich nicht ungehindert ausbreiten. Schon durch einfache Maßnahmen können Ratten die Entwicklungsmöglichkeiten genommen werden.

Ratten auf Ihrem Grundstück

Für die Rattenbekämpfung auf privaten Flächen sind die jeweiligen Nutzer bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung und ergibt sich aus den Vorschriften der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Land Niedersachsen vom 29.07.1977 (RattV ND).

Sollten Sie Rattenbefall auf Ihrem Privatgrundstück feststellen, besteht dringender Handlungsbedarf. Möglichst umgehend sollten Sie fachgerecht Bekämpfungsmaßnahmen einleiten. Es ist auch sinnvoll, Ihre direkte Nachbarschaft über Ihre Beobachtung zu informieren. Ratten treten meistens nicht nur auf einem Grundstück auf, so dass es gut möglich ist, dass weitere Nachbarn von der Schädlingsplage betroffen sind. In diesem Fall wäre es sinnvoll, gemeinsam eine Bekämpfung durchzuführen.

Bei darüber hinausgehenden Fragen zu der Verpflichtung zur Rattenbekämpfung haben Sie die die Möglichkeit, uns unter der Telefonnummer 168-46925 zu erreichen.

Ratten aus Abwasserkanälen

Wenn Sie Ratten sehen, die aus der Kanalisation gekommen sind, dann ist der Nutzer bzw. Grundstückseigentümer verpflichtet, die Beobachtung unverzüglich der Stadtentwässerung zu melden, damit Maßnahmen zum Schutz der zentralen Abwasseranlage getroffen werden können (Abwassersatzung für die Landeshauptstadt Hannover, §17).

Ansprechpartner für Rattenbefall in der Kanalisation: Telefon 168-47438.

Weitere Informationen der Stadtentwässerung Hannover zu diesem Thema erhalten im Link unten.

Allgemeine Empfehlungen

  • Reduzierung des Nahrungsangebotes für Ratten:
    • Werfen Sie keine Essensreste in die Toilette, denn über die Kanalisation entsorgte Lebensmittelreste ernähren und locken Ratten an.
    • Tauben-, Sing- und Wasservögeln nicht übermäßig füttern (z. B. Empfehlungen des NaBu Deutschland und Fütterungsverbote z. B. für Enten beachten)
    • Müll- und Biotonnen ständig geschlossen halten. Müllsammelplätze sauber und übersichtlich halten.
    • Lebensmittel (auch kein Obst) nicht achtlos wegwerfen (Büsche, Gärten), sondern ordnungsgemäß entsorgen.
  • Übersichtliche Gestaltung von Höfen, Kellern, Lagerräumen verhindern Rückzugs- und Nistmöglichkeiten für Ratten.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.43 - Allg. Ordnungsaufgaben, Verkehrsaußendienst, Waffenrecht, Städt. Ordnungsdienst (Rattenbekämpfung)
32.4 - OrdnungsrechtsangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-46293
Telefax: +49 511 168-43205
E-Mail:

Mo. bis Fr.:
08:30 bis 13:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Weitere Telefonnummer:
+49 511 168-46925

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)

Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
68 - Stadtentwässerung Hannover
01 - Oberbürgermeister/inSorststr. 16
30165 Hannover
Telefon: +49 511 168-47373
Telefax: +49 511 168-47430
E-Mail:

Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

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