Personen, die der Prostitution nachgehen, müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anmelden.
Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
Personen, die der Prostitution nachgehen, müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anmelden.
Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
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Sie üben die Tätigkeit derzeit mit Schwerpunkt im Bereich der Landeshauptstadt Hannover aus, dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Sie kommen ebenfalls zu uns, wenn auf Ihrer gültigen Anmeldebescheinigung nicht die Stadt Hannover, bzw. das Land Niedersachsen eingetragen ist.
Telefon: 0511/168-30554, -31930, -31931, -31932, -31157
Gebühr: EUR 15,00
Personen, die neu mit der Tätigkeit in Hannover beginnen wollen, müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei uns anmelden. Des Weiteren muss vorher eine gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt der Region Hannover, Weinstraße 2, Telefon 0511-61625252, durchgeführt werden, mindestens aber müssen Sie zunächst einen Termin vereinbart haben.
Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen
Wird die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung bei der zuständigen Behörde am Tätigkeitsschwerpunkt zu verlängern.
Nach der Anmeldung erhält die/der Prostituierte/r eine Anmeldebescheinigung. Diese Bescheinigung sowie die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung muss die/der Prostituierte/r während der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit bei sich haben.
32.22.1 - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse Prostituiertenschutzgesetz | |
HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-30554 Telefax: +49 511 168-31931 E-Mail: 32.22.1ProstSchG@hannover-stadt.de | Mo.:
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Zusätzliche Telefonnummer: +49 511 168-31931 |