Als Betreiber einer Privatkranken,- Privatentbindungsanstalt oder einer Privatnervenklinik benötigen Sie eine Erlaubnis (Erlaubnis zum Betrieb von Privatkrankenanstalten nach §30 Gewerbeordnung).
Durch die Erlaubnis wird der/dem Gewerbetreibenden die Nutzung bestimmter Räume gestattet.
Die Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis liegt bei der Region Hannover. Bitte wenden Sie sich an die Region Hannover.
