Privatkrankenanstalt Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Als Betreiber einer Privatkranken,- Privatentbindungsanstalt oder einer Privatnervenklinik benötigen Sie eine Erlaubnis (Erlaubnis zum Betrieb von Privatkrankenanstalten nach §30 Gewerbeordnung).

Durch die Erlaubnis wird der/dem Gewerbetreibenden die Nutzung bestimmter Räume gestattet.

Die Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis liegt bei der Region Hannover. Bitte wenden Sie sich an die Region Hannover.


zuklappenExterne Behörden
Region Hannover - Team Allgemeiner Infektionsschutz und UmweltmedizinWeinstraße 2-3
30171 Hannover
Telefon: +49 511 616-42584
Telefax: +49 511 616-48576

Montag - Donnerstag: 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung 
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