Sie sind Hebamme und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Parkerleichterung? In diesem Fall kann für das Stadtgebiet eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Hannover beantragt werden.
Parkerleichterung für Hebammen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde per E-Mail, Fax oder schriftlich unter Angabe der nachfolgend genannten Informationen.
An wen muss ich mich wenden?
- Straßenverkehrsbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalien
- Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
- Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
Welche Gebühren fallen an?
Genehmigung für:
- 1 Jahr - 25,50 €
- 2 Jahre - 51 €
Auskünfte zu den Gebühren der einzelnen Genehmigungen erteilt Ihnen die Straßenverkehrsbehörde unter Tel.: 0511/168-31215
Bearbeitungsdauer
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung in der Regel fünf Werktage dauert.
Die Genehmigung wird Ihnen anschließend zugesandt.
Was sollte ich noch wissen?
Folgende Parkerleichterungen sind in der Genehmigung enthalten:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO)
- Parkschein- und Parkscheibenbefreiung
- Parken auf Bewohnerparkplätzen
Wieiterhin ist zu beachten:
- Die Genehmigung kann ggf. mit Auflagen versehen werden, die zu beachten sind
- Bei erkennbarem Missbrauch wird die Genehmigung ersatzlos entzogen.
- Das Original der Ausnahmegenehmigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
- Bei abgestellten Fahrzeugen ist sie von außen gut lesbar an der Windschutzscheibe auszulegen
Ansprechpartner/in
66.12 - Straßenverkehrsbehörde | |
01 - Oberbürgermeister/in › Dez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen- › 66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6 30161 Hannover Telefon: +49 511 168-31201 Telefax: +49 511 168-31230 E-Mail: 66.12@hannover-stadt.deHomepage: https://www.hannover.de/stvo-lhh | Montag: 08:30 - 13:00 Uhr |
weitere Rufnummern: +49 511 168-31217 |