Osterfeuer Genehmigung

Allgemeine Informationen
Für das Abbrennen von offenen Feuern sind nach der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) Erlaubnisse erforderlich.

Es können nur so genannte Brauchtumsfeuer erlaubt werden, d. h. das Abbrennen von Feuern, die sich im Einzelnen einer langen Tradition erfreuen, z. B. jahrelang veranstaltete Osterfeuer, Sonnenwendfeuer, Martinsfeuer von Kindergärten oder Kirchen.

Zuständige Stelle

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Welche Gebühren fallen an?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Bearbeitungsdauer

Je Kommune unterschiedlich geregelt.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.43 - Allg. Ordnungsaufgaben, Verkehrsaußendienst, Waffenrecht, Städt. Ordnungsdienst
32.4 - OrdnungsrechtsangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-46293
Telefax: +49 511 168-43205
E-Mail:

Mo. bis Fr.:
08:30 bis 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Weitere Telefonnummer:
+49 511 168-46925

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)

Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
zurück