Die Anmeldung zur Eheschließung ist für die Trauung zwingend erforderlich und der erste formale Schritt auf dem Weg zur Ehe.
Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt erfolgen, die Anmeldung hierzu muss hingegen beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.
Weil im Rahmen der Anmeldung verschiedene Unterlagen zu beschaffen und auch – abhängig von der Einzelfallkonstellation – andere Behörden zu beteiligen sind, kann dieses Verfahren durchaus länger dauern.
Das Standesamt Hannover rät dringend, vor der Vereinbarung eines Trautermins die Anmeldung mit dem zuständigen Standesamt zu erörtern.
Wozu dient die Anmeldung?
Die Anmeldung dient vor allem dazu, Ihren Personenstand anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen festzustellen und zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen zur Eheschließung zur Eheschließung (z.B. Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit) erfüllen. Außerdem kann der Termin Ihrer standesamtlichen Trauung festgelegt werden und Sie können sich – sofern Sie dies wünschen – ein "Stammbuch der Familie" aussuchen, in dem Sie Ihre Eheurkunde und ggfl. später die Geburtsurkunden Ihrer Kinder aufbewahren können. Alle Gebühren müssen beim Anmeldetermin beglichen werden.
